Werden Syndikusanwältinnen und -anwälte für einen Verband gegenüber einem Gericht tätig, müssen sie den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. So entschied das BAG (Az. 10 AZB 18/22). Darauf weist die BRAK hin.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.