Das AG München verurteilte eine Nachbarin zur Zahlung von 20 Euro Schadensersatz, da sie die Beschädigung des Dekohasen nicht substanziiert bestritten und keine Rechtfertigungsgründe dargelegt hatte (Az. 172 C 23447/24).
„Medium“: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen
Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a.