Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden können, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit, enthalten sind (Az. VIII R 9/20).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür