Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht (Az. VI R 3/23).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel legt zu
Zum Jahresende nahm der Welthandel – gemessen am Containerumschlag – trotz der Unsicherheiten durch die US-Zollpolitik wieder zu. Laut aktueller Schnellschätzung ist der Containerumschlag-Index des