Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine insolvenzbedingte, vorzeitige Beendigung und Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags schädlich für die Annahme einer körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft in den Vorjahren ist (Az. I R 29/19).
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).