Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. So der BFH (Az. I R 37/19).
Rat der EU einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Data Act
Der Rat der EU hat sich am 24.03.2023 auf ein Verhandlungsmandat zum Data Act geeinigt. Der Rat behält in seiner Positionierung die Grundprinzipien des Entwurfs