BFH: Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016 zulässig

Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 09.11.2016 erfolgt sind, ist laut einem Urteil des BFH verfassungsrechtlich zulässig (Az. II R 7/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge