EuGH zur Ermäßigung der Gesamtkosten eines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung

Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann somit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. So entschied der EuGH (Rs. C-555/21).

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