Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 % p. a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen ist, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war (Az. VII R 55/20).
(K)Ein echter Verkehrsunfall
Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen,