Das OLG Dresden hat das Urteil im Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen eine sächsische Sparkasse verkündet. Danach ist die Sparkasse berechtigt, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben (Az. 8 U 1389/21).
Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan unmöglich
Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher