Wann „freie Mitarbeiter“ in einer Kanzlei Scheinselbstständige sind und damit rechtlich als Angestellte gelten, hat der BGH in einem aktuellen Fall grundlegend geklärt. (Az. 1 StR 188/22). Darauf weist die BRAK hin.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).