BGH im Anwaltshaftungsprozess: Es gilt das „Gebot des sichersten Weges“

Anwälte müssen – gerade bei unklarer Rechtslage – alle Risiken miteinbeziehen und dem sichersten Weg folgen. Sonst drohen Schadensersatzansprüche. So hat der BGH in einem Fall entschieden (Az. IX ZR 130/23), auf den die BRAK aufmerksam macht.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge