Der Bundestag hat der „Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung“ (BT-Drucks. 20/7538, 20/7675 Nr. 2) zugestimmt.
Beschädigter Dekohase: Schadensersatz im Nachbarschaftsstreit
Das AG München verurteilte eine Nachbarin zur Zahlung von 20 Euro Schadensersatz, da sie die Beschädigung des Dekohasen nicht substanziiert bestritten und keine Rechtfertigungsgründe dargelegt