Der Bundestag hat der „Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung“ (BT-Drucks. 20/7538, 20/7675 Nr. 2) zugestimmt.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür