Die Bewerbung um den Standort der geplanten EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) geht in die entscheidende Phase. Deutschland setzt sich für den Sitz in Frankfurt am Main ein. Das teilt das BMF mit.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.