Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zu Bonuszahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung als Beitragsrückerstattung geäußert (Az. IV C 3 – S-2221 / 20 / 10012 :005).
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –