Einstufung als „gefährlicher Hund“ ist rechtmäßig, Haltererlaubnis ist zu erteilen

Das VG Gießen hat zur Einstufung als „gefährlicher Hund“ bzw. zur Erteilung einer Haltererlaubnis für einen Hund entschieden (Az. 4 K 2640/21 und 4 K 2098/22).

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