Das AG München hat zur außerordentliche Kündigung wegen unterbliebener Mitteilung des Versterbens der ursprünglichen Mieterin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg entschieden (Az. 417 C 9024/22).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.