Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis, der wegen der Gestaltung ihres privaten Profils auf einer Dating-Plattform im Internet verhängt worden war, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 110/23).

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