Die Europäische Kommission hat am 09.03.2023 im Kontext ihres am 1. Februar vorgestellten „Green Deal Industrial Plan“ den beihilferechtlichen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)) angenommen. Die neuen Beihilferegeln sollen dazu dienen, den Rahmen für die staatliche Förderung des grünen Wandels zu verbessern. Das BMWK hat dazu Stellung genommen.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.