Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. So das BSG (Az. B 10 EG 1/22 R).
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU
Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet. Die Entschließung betrifft Angebote aus