Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. So das BSG (Az. B 10 EG 1/22 R).
IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 Edition of the Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including