Die Europäische Kommission hat am 09.03.2023 im Kontext ihres am 1. Februar vorgestellten „Green Deal Industrial Plan“ den beihilferechtlichen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)) angenommen. Die neuen Beihilferegeln sollen dazu dienen, den Rahmen für die staatliche Förderung des grünen Wandels zu verbessern. Das BMWK hat dazu Stellung genommen.
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und