Der Rat der EU hat am 20.11.2024 seine Position zur Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) um ein Jahr bestätigt. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die Anforderungen aus der EUDR vorzubereiten.
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –