Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann somit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. So entschied der EuGH (Rs. C-555/21).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem