Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist ab heute vollständig anwendbar. Darauf weist die EU-Kommission hin.
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des