Das OVG Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des VG Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt sei (Az. OVG 1 S 33/23).
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei