Das OVG Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des VG Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt sei (Az. OVG 1 S 33/23).
Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde am 06.02.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung übernimmt Artikel 4 aus dem Entwurf eines