Das VG Schleswig-Holstein hat eine für sofort vollziehbar erklärte Gewerbeuntersagung der Stadt Eutin gegenüber der Klägerin hinsichtlich ihrer Kleingolfanlage und aller sonstigen (erlaubnisfreien) Gewerbe wegen erheblicher Steuer- und Abgabenrückstände für rechtmäßig erklärt (Az. 7 A 131/23).
Zur Abgrenzung zwischen einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG und einem erbrechtlichen Vorgang mit Versorgungscharakter bzw. einer gemischten Schenkung
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klägerin Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielte – in Abgrenzung zu einem nichtsteuerbaren erbrechtlichen Vorgang sowie