Scans sind keine auslagenfähigen Kopien gem. Nr. 7000 VV RVG. Daher kann auch keine Dokumentenpauschale geltend gemacht werden, so das OLG Bamberg (Az. 1 W 12/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.