Das OVG Weimar hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt in einem von ihm selbst geführten, nicht dem Vertretungszwang unterliegenden Klageverfahren nicht selbst als Prozessbevollmächtigter im Rahmen der Prozesskostenhilfe beiordnen lassen kann. Eine solche Selbstbeiordnung sei mit dem Zweck der PKH nicht vereinbar und daher unzulässig (Az. 3 ZO 340/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr.