Rund 100.000 mittelständische Unternehmen sollen nach den Plänen ihrer Inhaberinnen und Inhaber jährlich an Nachfolgende übergeben oder verkauft werden. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das aktuelle KfW-Nachfolgemonitoring zeigt.
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF legt die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 fest (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/027).