Das VG Osnabrück hat mehreren Eilanträgen von verschiedenen Spielhallenbetreibern stattgegeben, die sich gegen eine Verschlechterung ihrer Rechte durch das Niedersächsische Spielhallengesetz (NSpielhG) ab dem 1. April 2023 gewehrt hatten (Az. 1 B 12/23 u. a.).
Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az.