Die Degussa Bank darf Kunden, die einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, neben der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung keinen „Institutsaufwand“ von 300 Euro pauschal in Rechnung stellen. Dieses Entgelt sei wegen einer fehlenden Information an die Verbraucher unzulässig, urteilte das OLG Frankfurt. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 17 U 214/22).
Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität in geopolitisch unsicheren Zeiten
Auf dem International Roundtable on SMEs diskutierten Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über die aktuellen Herausforderungen. Das IfM Bonn berichtet.