Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richteten sich unmittelbar gegen Vorschriften des TKG und der StPO, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sog. anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen (Az. 1 BvR 141/16 u. a.)
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Das BMF teilt mit, dass der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen