Das OVG Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des VG Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt sei (Az. OVG 1 S 33/23).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.