Das EU-Parlament billigte die überarbeiteten Sicherheitsvorschriften für Verbraucherprodukte, die keine Lebensmittelerzeugnisse sind. Die neue Verordnung bringt die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Einklang mit den neuesten Entwicklungen im digitalen Bereich und dem Umstand, dass immer häufiger im Internet eingekauft wird.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: