Der Petitionsausschuss spricht sich am 18.12.2024 mehrheitlich dagegen aus, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).