Im Streit um die Umlage von Betriebskosten erklärte das AG München den Beschluss der beklagten WEG für ungültig, wonach die Kläger – Eigentümer einer Erdgeschosswohnung – anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten (Az. 1290 C 19698/21).
Einmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem Bewerbungsverfahren
Das VG Aachen verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, einen Polizeibewerber trotz eines einmaligen Harnsteins weiter am Auswahlverfahren zu beteiligen, da keine überwiegende Wahrscheinlichkeit künftiger Dienstunfähigkeit besteht