Bemerkt ein Anwalt, dass seine Mitarbeiterin einen Schriftsatz an das falsche OLG adressieren will, muss er sie konkret anweisen und ggf. überwachen. So der BGH (Az. III ZB 72/22). Darauf weist die BRAK hin.
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az.