Verbände sollen künftige für Verbraucher mit einer Abhilfeklage direkt Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu die Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klageart vor (BT-Drs- 20/6520).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden