Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen eine einseitige Preisanpassung als solche wenden. Dass die von dem Energieversorgungsunternehmen vertretene Auffassung, zur einseitigen Preisanpassung berechtigt zu sein, unrichtig ist, stellt keine Täuschung des Kunden dar. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 318/20).
Prozess um Sturz an Bus-Tür
Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen