Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen eine einseitige Preisanpassung als solche wenden. Dass die von dem Energieversorgungsunternehmen vertretene Auffassung, zur einseitigen Preisanpassung berechtigt zu sein, unrichtig ist, stellt keine Täuschung des Kunden dar. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 318/20).
Skiausflug war keine Dienstreise: Sozialgericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab
Das SG Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers abgewiesen, der die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung begehrte. Der Kläger war bei