Verpackungsgesetz: Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die letzte Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann lt. Bundesregierung ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.

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