Das LSG Niedersachsen-Bremen entschiede dass die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen kann, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können (Az. L 11 AS 221/22).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).