Die Bundesregierung will die jährliche Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinanbau begrenzen. Das geht aus dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/6874) mit dem Titel „Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes“ hervor.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden