Weingesetz: Anbaufläche verringern

Die Bundesregierung will die jährliche Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinanbau begrenzen. Das geht aus dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/6874) mit dem Titel „Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes“ hervor.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Stellungnahme zum KI-Omnibus

Die BRAK hat Stellung zum sog. Digitalen Omnibus der Europäischen Kommission genommen. Sie begrüßt das Vorhaben, die Daten- und KI-Gesetzgebung anwendungsfreundlicher zu gestalten, mahnt dabei