Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand ein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG darstellt (Az. II R 40/20).
DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche Angabe
Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der