Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. So entschied das BAG (Az. 8 AZR 450/21).

EuGH zu Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht

Der EuGH hat zu Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht entschieden. Das einschlägige Unionsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach in dem Fall, dass dem Antrag teilweise stattgegeben wird, jede Partei ihre Kosten und die Hälfte der gemeinsamen Kosten trägt (Rs. C-312/21).

BFH: Besteuerung eines Promotionsstipendiums

Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist nach einer Entscheidung des BFH jedenfalls dann der Fall, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift (Az. X R 21/20).

BFH zur Behandlung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen in einer Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Honorar- und Sachkostenzahlungen, die eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin für die Betreuung von Jugendlichen von einem Jugendwerk erhält, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG fallen oder ob es sich um steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit handelt (Az. VIII R 13/19).

Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags – Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a, d, e und f GewStG

Nachdem der BFH und das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG bestätigt haben, haben Bund und Länder beschlossen, die gleich lautenden Erlasse vom 28. Oktober 2016 zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags aufzuheben (Az. FM3 – S-0338-1 / 67).