Ab dem 01.07.2024 sollen in Deutschland bereits Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die DIHK erwartet Probleme und plädiert dafür, die Neuregelung zu überarbeiten. Denn die Abgrenzung bei der Mautbefreiung ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, und gerade kleinere Gewerbetreibende sind sich ihrer neuen Pflichten oftmals noch gar nicht bewusst.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet