Ab dem 01.07.2024 sollen in Deutschland bereits Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die DIHK erwartet Probleme und plädiert dafür, die Neuregelung zu überarbeiten. Denn die Abgrenzung bei der Mautbefreiung ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, und gerade kleinere Gewerbetreibende sind sich ihrer neuen Pflichten oftmals noch gar nicht bewusst.
Klage gegen Gesundheitsamt auf Informationen bzgl. COVID-19-Todesfällen abgewiesen
Es besteht kein Informationsanspruch nach dem Landesinformationsgesetz auf Erteilung anonymisierter Auskünfte zu Gesundheitsangaben und Todesursachen von Verstorbenen, bei denen ein Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion angenommen