Ab dem 01.07.2024 sollen in Deutschland bereits Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die DIHK erwartet Probleme und plädiert dafür, die Neuregelung zu überarbeiten. Denn die Abgrenzung bei der Mautbefreiung ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, und gerade kleinere Gewerbetreibende sind sich ihrer neuen Pflichten oftmals noch gar nicht bewusst.
GwG-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43