Das BMF hat den AEAO u. a um Ausführungen zum Vorabverständigungsverfahren ergänzt und das Schreiben vom 05.10.2006 aufgehoben (Az. IV B 5 – S-1305 / 19 / 10003 :008).
Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt lt. BAG