Anpassung des Abschnitts 18.9 Abs. 1 UStAE

Das BMF hat Abschnitt 18.9 Abs. 1 UStAE vom 01.10.2010 zum Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung angepasst (Az. III C 3 – S-7352 / 24 / 10001 :001).

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