Aufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 – Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1. Juli 2021 auf Abspaltungen i. S. d. § 15 UmwStG

Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 wird durch dieses Schreiben aufgehoben (Az. IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Regeln für E-Scooter verschärft

Mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Dafür hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst. Künftig müssen E-Scooter beispielsweise verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden.

Justiz digitalisieren, Verfahren vereinfachen

Die Verwaltungsabläufe bei Zwangsvollstreckungen sollen verschlankt und dadurch die Digitalisierung und Modernisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 19.03.2026 im Deutschen