Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers keine genaue Anfangs- und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit beinhalten, keinen Grund, um von einer Anwendung des § 3b EStG abzusehen. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 145/20).
Unicorns: Nur die Hälfte würde wieder in Deutschland gründen
Deutschland verliert bei den besonders erfolgreichen Gründerinnen und Gründern als Startup-Standort an Attraktivität. Nur 47 Prozent der Gründerinnen und Gründer von deutschen Unicorns würden lt.