Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Verselbstständigung der Personengesellschaft es ausschließt, die Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften in einem Bescheid einheitlich und gesondert festzustellen (Az. 2 K 51/22).

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